Barrierefreie Website: Pflicht, Checkliste und Umsetzung
Eine barrierefreie Website lässt sich von allen Menschen nutzen, auch mit Sehschwäche, ohne Maus oder mit Vorlesesoftware. Seit Ende Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Deutschland bestimmte Anbieter dazu, vor allem bei Angeboten, über die Verbraucher online kaufen oder buchen. Hier steht, wen das betreffen kann, was eine barrierefreie Seite ausmacht und was sich selbst prüfen lässt.

Kurz gesagt
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zielt vor allem auf Angebote, über die Verbraucher online kaufen, buchen oder Verträge schließen.
- Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Ob sie greift, gehört im Einzelfall geprüft.
- Barrierefreiheit entsteht im Aufbau der Seite: Kontraste, Tastaturbedienung, Überschriften, Alternativtexte und beschriftete Formulare.
- Die meisten Verbesserungen helfen allen Besuchern, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht.
Was versteht man unter einer barrierefreien Website?
Barrierefrei ist eine Website, wenn Menschen sie unabhängig von einer Einschränkung wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Das betrifft blinde Menschen, die sich Seiten vorlesen lassen, ebenso wie Menschen mit Sehschwäche, motorischen Einschränkungen oder Leseschwierigkeiten.
Die Gruppe ist größer, als viele annehmen. Wer mit gebrochenem Arm nur die Tastatur benutzt, in der Sonne auf ein spiegelndes Handy schaut oder kleine graue Schrift nicht mehr entziffern kann, stößt auf dieselben Hürden. Eine barrierefreie Seite ist deshalb vor allem eine sorgfältig gebaute Seite.
Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Sie ordnen alle Anforderungen vier Grundsätzen zu: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um und gilt seit Ende Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten. Für Websites ist vor allem ein Bereich wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag anbahnen oder schließen.
Andere Länder der Europäischen Union haben dieselbe Richtlinie in eigene Gesetze übernommen, Österreich zum Beispiel mit dem Barrierefreiheitsgesetz. Die Einzelheiten unterscheiden sich von Land zu Land.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das Gesetz für einen bestimmten Betrieb gilt, klärt eine Kanzlei im Einzelfall.
Wer muss eine barrierefreie Website anbieten?
Ob eine Website unter das Gesetz fällt, hängt davon ab, was auf ihr geschieht und an wen sie sich richtet. Die folgende Einordnung dient der Orientierung und ist keine verbindliche Auskunft.
| Art des Angebots | Grobe Einordnung | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|---|
| Onlineshop für Verbraucher | In der Regel erfasst, sofern keine Ausnahme greift | Shop und Bestellweg prüfen und anpassen lassen |
| Online-Buchung oder Terminvergabe für Verbraucher | Kann erfasst sein | Rechtlich einordnen lassen, Buchungsweg prüfen |
| Reine Firmenseite mit Leistungen und Kontakt | Abgrenzung im Einzelfall | Einordnen lassen, Grundlagen trotzdem umsetzen |
| Angebot ausschließlich für Geschäftskunden | Das Gesetz richtet sich an Angebote für Verbraucher | Abgrenzung festhalten, Grundlagen umsetzen |
Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, enthält das Gesetz eine Ausnahme. Gemeint sind Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme eine im Gesetz genannte Grenze nicht überschreitet. Wer sich darauf berufen will, lässt die Voraussetzungen prüfen und entscheidet nicht nach Gefühl.
Unabhängig von der Pflicht lohnt der Blick auf die eigene Seite. Öffentliche Stellen sind schon länger zur Barrierefreiheit verpflichtet. Wer für Kommunen oder größere Auftraggeber arbeitet, kann deshalb nach dem Stand der eigenen Website gefragt werden.
Checkliste: Wie eine barrierefreie Website aussehen muss
Die WCAG umfassen viele einzelne Kriterien. Im Alltag entscheiden wenige Punkte darüber, ob eine Seite nutzbar ist.
- Kontrast: Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab. Hellgraue Schrift auf Weiß und Text auf unruhigen Fotos sind typische Fehler.
- Tastatur: Menü, Links, Formulare und Schaltflächen lassen sich ohne Maus erreichen, und es ist jederzeit sichtbar, wo man sich befindet.
- Überschriften: Jede Seite hat eine Hauptüberschrift und eine logische Gliederung darunter. Vorlesesoftware springt anhand dieser Struktur durch die Seite.
- Alternativtexte: Bilder mit Aussage bekommen eine kurze Beschreibung. Schmuckbilder bleiben für Vorlesesoftware unsichtbar.
- Formulare: Jedes Feld trägt eine feste Beschriftung, Pflichtfelder sind benannt, Fehlermeldungen sagen, was fehlt.
- Linktexte: Ein Link sagt, wohin er führt. Ein Dutzend Mal „mehr erfahren“ hilft niemandem, der nur die Liste der Links hört.
- Vergrößerung: Die Seite bleibt lesbar und bedienbar, wenn die Schrift im Browser stark vergrößert wird.
- Bewegung und Medien: Automatisch laufende Animationen lassen sich anhalten, Videos mit Sprache haben Untertitel.
- Sprache: Kurze Sätze, bekannte Wörter und erklärte Abkürzungen machen Inhalte für alle leichter verständlich.
Fünf Prüfungen, die jeder selbst machen kann
Ein vollständiges Prüfverfahren ist Sache von Fachleuten. Einen ersten Eindruck liefert ein kurzer Test, für den Browser, Tastatur und Handy genügen.
- Maus beiseitelegen und mit der Tabulatortaste durch die Startseite gehen. Ist immer zu sehen, welches Element gerade ausgewählt ist? Lassen sich Menü und Kontaktformular bedienen?
- Die Ansicht im Browser auf das Doppelte vergrößern. Bleibt alles lesbar, ohne seitlich zu scrollen?
- Die Seite am Handy im Freien bei Tageslicht öffnen. Sind Texte und Schaltflächen noch zu erkennen?
- Im Kontaktformular absichtlich ein Pflichtfeld leer lassen. Erklärt die Fehlermeldung, was fehlt und an welcher Stelle?
- Ein kostenloses Prüfwerkzeug über die Seite laufen lassen, etwa Lighthouse in den Entwicklerwerkzeugen von Chrome. Es findet fehlende Alternativtexte, schwache Kontraste und Lücken in der Überschriftenstruktur.
Automatische Prüfwerkzeuge erkennen nur einen Teil der Hürden. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder eine Reihenfolge logisch, beurteilt am Ende ein Mensch.
Was passiert, wenn eine Website nicht barrierefrei ist?
Für die Kontrolle sind in Deutschland Marktüberwachungsbehörden der Länder zuständig. Sie können Angebote prüfen, Nachbesserungen verlangen und im äußersten Fall untersagen, die Dienstleistung weiter anzubieten. Das Gesetz sieht außerdem Bußgelder vor. Dazu können Beschwerden von Verbrauchern und Verfahren durch Verbände kommen.
Wie streng das im Einzelfall gehandhabt wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Wer die Grundlagen umgesetzt und festgehalten hat, was geprüft wurde, steht in jedem Fall besser da als jemand, der das Thema liegen lässt.
Warum Zusatzprogramme das Problem nicht lösen
Am Markt gibt es Zusatzprogramme, die eine Leiste mit Schriftgröße, Kontrastumschaltung und Vorlesefunktion über die Website legen und Barrierefreiheit mit wenigen Klicks versprechen. Solche Werkzeuge können einzelne Einstellungen erleichtern. Die Ursachen beheben sie nicht: Ein Formularfeld ohne Beschriftung bleibt unbeschriftet, ein Menü ohne Tastaturbedienung bleibt unerreichbar.
Menschen, die auf Hilfen angewiesen sind, bringen ihre eigene Vorlesesoftware und ihre eigenen Einstellungen mit. Gebraucht wird eine Seite, die damit funktioniert. Das gelingt nur im Aufbau: in der Struktur, in den Vorlagen und in den Inhalten.
Der Weg zur barrierefreien Seite
Bei einer bestehenden Website beginnt die Arbeit mit einer Bestandsaufnahme. Daraus entsteht eine Liste, sortiert nach Wirkung: zuerst die Hürden, die eine Nutzung ganz verhindern, dann Kontraste, Formulare und Alternativtexte. Vieles lässt sich im laufenden Betrieb verbessern. Stecken die Probleme tief im Theme oder in eingekauften Bausteinen, ist ein Relaunch oft wirtschaftlicher als das Flicken.
Bei einer neuen Website gehört Barrierefreiheit von Beginn an in Entwurf und Umsetzung. Farben werden auf Kontrast geprüft, bevor sie feststehen, Vorlagen bekommen eine saubere Überschriftenstruktur, Formulare feste Beschriftungen. So gehen wir im Webdesign vor. Bei einem Onlineshop kommt der gesamte Bestellweg hinzu, vom Warenkorb bis zur Bestätigung.
Danach bleibt Barrierefreiheit eine Daueraufgabe: Jedes neue Bild braucht einen Alternativtext, jede neue Seite eine saubere Gliederung. Bei laufender Website-Wartung gehört dieser Blick zu jedem Durchgang.









