Wer den Antrag stellen kann
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also Gewerbebetriebe, mit Betriebsstätte in Bayern und weniger als 50 Beschäftigten. Dazu kommen Grenzen für Umsatz und Bilanz. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem freie Berufe sowie Arztpraxen und Kliniken.






