Zum Inhalt springen

Angebot zum Jahresende

Digitalbonus Bayern: Angebot für Software, KI und IT-Sicherheit mit Leistungsbeschreibung für den Antrag

Der Digitalbonus Bayern fördert kleine Gewerbebetriebe bei Digitalisierung und IT-Sicherheit. Für den Antrag brauchst du ein Angebot mit Leistungsbeschreibung. Wir schreiben es und setzen das Vorhaben nach deiner Eingangsbestätigung um.

Ablauf beim Digitalbonus Bayern in sechs Schritten: Erstgespräch, Angebot mit Leistungsbeschreibung von uns, Antrag stellt der Betrieb selbst mit ELSTER, Eingangsbestätigung per E-Mail und erst dann beauftragen, Umsetzung, Nachweis und Auszahlung. Schritt 1 Erstgespräch kostenfrei, 30 Minuten Schritt 2, von uns Angebot mit Leistungsbeschreibung Schritt 3, du selbst Antrag mit ELSTER Schritt 4 Bestätigung erst dann beauftragen Schritt 5, von uns Umsetzung wie im Angebot Schritt 6 Nachweis dann Auszahlung Vor dem Antrag nichts verbindlich bestellen, sonst gilt das Vorhaben als begonnen.

Das Angebot

Das Angebot für den Antrag, danach die Umsetzung.

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob dein Vorhaben zu unseren Leistungen und aus unserer Sicht zu den Förderbereichen passt. Passt es, schreiben wir das Angebot mit Leistungsbeschreibung, das du für den Antrag brauchst.

  • Erstgespräch zu Vorhaben und Förderbereich
  • Schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Positionen
  • Umsetzung nach deiner Eingangsbestätigung
  • Rechnung mit allen Positionen für deinen Nachweis
Anfrage stellen

Den Antrag stellst du selbst, über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle. Anträge sind bis Ende 2027 möglich, solange das monatliche Kontingent reicht.

Was das Programm fördert und was von uns dazu passt.

Die wichtigsten Regeln des Programms im Überblick, Stand 1. November 2026.

Wer den Antrag stellen kann

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also Gewerbebetriebe, mit Betriebsstätte in Bayern und weniger als 50 Beschäftigten. Dazu kommen Grenzen für Umsatz und Bilanz. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem freie Berufe sowie Arztpraxen und Kliniken.

Förderbereich Digitalisierung

Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, ausdrücklich auch mit KI, Robotik oder digitalen Zwillingen, also digitalen Abbildern von Maschinen oder Abläufen. Förderfähig sind etwa Software, Einführung, Anpassung und Programmierung durch externe Anbieter, dazu Beratung und Schulung im Projekt.

Förderbereich IT-Sicherheit

Der zweite Bereich gilt der IT-Sicherheit. Dazu zählen Software und Hardware für Firewall, Datensicherung und Netzwerksicherheit. Eine Firewall filtert den Datenverkehr zwischen Internet und Firmennetz. Sicherheitshardware ist damit eine Ausnahme, denn allgemeine Hardware wird sonst nicht gefördert.

Höhe, Varianten und Anträge

Gefördert wird bis zur Hälfte der förderfähigen Ausgaben, Höchstbeträge und Mindestausgaben legt die Richtlinie fest. Es gibt die Varianten Standard und Plus, wobei Plus für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt wie KI oder intelligenter Datenanalyse gedacht ist. Je Unternehmen ist ein Antrag je Förderbereich möglich.

Was nicht gefördert wird

Ausgeschlossen sind unter anderem bereits begonnene Vorhaben, Standardsoftware wie Büroprogramme und allgemeine Hardware. Dasselbe gilt für Standard-Websites und Standard-Webshops ohne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe. Auch Online-Marketing, Grafik und Text, Leasing, Beratung ohne Umsetzung und Ersatzbeschaffungen, also der bloße Austausch vorhandener Technik, fallen heraus.

Warum sich die Planung zum Jahresende lohnt.

Der Digitalbonus Bayern ist neu aufgelegt, Anträge sind bis 31.12.2027 möglich. Jeden Monat wird ein Kontingent freigegeben. Wer das Vorhaben zum Jahresende plant und das Angebot mit Leistungsbeschreibung in der Hand hat, ist vorbereitet, wenn ein neues Kontingent startet.

Wichtig ist die Reihenfolge. Schon eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag vor dem Antrag schließt die Förderung aus, auch mündlich. Ein schriftliches Angebot anzufragen ist dagegen noch kein Auftrag. Erst nach der Eingangsbestätigung per E-Mail darf das Vorhaben beginnen, auf eigenes Risiko: Ob gefördert wird, steht dann noch nicht fest.

Unsere Rolle ist klar umrissen: Wir schreiben das Angebot mit Leistungsbeschreibung und setzen das Vorhaben nach deiner Eingangsbestätigung um. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsstelle, deshalb versprechen wir keine Förderung.

So läuft es ab, in der richtigen Reihenfolge.

  1. Erstgespräch und Angebot

    Deine Anfrage lesen wir vorher. Im kostenfreien Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon, im Meeting oder per Fernwartung, klären wir Vorhaben und Förderbereich. Passt es, schreiben wir das Angebot mit Leistungsbeschreibung und allen Positionen.

  2. Du stellst den Antrag

    Den Antrag stellst du mit deinem ELSTER-Unternehmenskonto und legst dabei das Angebot zugrunde. Bei Fragen zum Programm, etwa zur Variante Plus, ist die Bezirksregierung der richtige Ansprechpartner.

  3. Eingangsbestätigung, dann Auftrag

    Nach dem Antrag kommt eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ab dann darf das Vorhaben auf eigenes Risiko beginnen. Erst jetzt beauftragst du uns. Ob gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsstelle später.

  4. Umsetzung und Nachweis

    Wir setzen das Vorhaben so um, wie es im Angebot beschrieben ist, und stimmen uns in gemeinsamen Terminen ab. Die Rechnung führt die Positionen einzeln auf. Den Nachweis über das Vorhaben reichst du anschließend selbst ein.

Anfrage

Beschreib dein Vorhaben, bevor du den Antrag stellst.

Ein paar Sätze zu Betrieb und Vorhaben genügen. Wir sehen sie uns vor dem Erstgespräch an und klären dann, ob ein Angebot für den Antrag sinnvoll ist.

Deine Angaben nutzen wir nur, um deine Anfrage zu beantworten. Mehr dazu steht in der Datenschutzerklärung.

Fragen

Fragen zum Digitalbonus. Kurz beantwortet.

Stellt ihr den Antrag für mich?

Nein, den Antrag stellt dein Unternehmen selbst mit seinem ELSTER-Unternehmenskonto. Dritte dürfen das nicht übernehmen, auch wir nicht. Von uns kommt das schriftliche Angebot mit Leistungsbeschreibung, das du dafür brauchst. Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Bezirksregierung, sie ist Ansprechpartner für das Programm.

Wann kommt die Variante Plus in Frage?

Plus ist für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt gedacht, etwa mit KI oder intelligenter Datenanalyse. Wer diese Variante anstrebt, spricht vorher mit der Bezirksregierung. Die Leistungsbeschreibung in unserem Angebot zeigt genau, was das Vorhaben technisch umfasst. Die Entscheidung trifft die Bewilligungsstelle.

Wird ein KI-Projekt gefördert?

KI ist im Förderbereich Digitalisierung ausdrücklich genannt. Förderfähig sein können Software, Einführung, Anpassung und Programmierung durch uns als externen Anbieter, dazu die Schulung im Projekt. Eine reine Beratung ohne Umsetzung gehört nicht dazu. Bei einer lokalen KI zählt der Rechner als allgemeine Hardware in der Regel nicht dazu.

Wird eine neue Website gefördert?

Eine Standard-Website oder ein Standard-Webshop ohne tiefe Einbindung in die betrieblichen Abläufe ist nicht förderfähig. Anders kann es bei Software aussehen, die Abläufe abbildet, etwa ein Kundenportal, das an Aufträge und Termine angebunden ist. Wie das eingeordnet wird, entscheidet die Bewilligungsstelle.

Können wir in beiden Förderbereichen beantragen?

Je Unternehmen ist ein Antrag je Förderbereich möglich. Wer etwa ein Kundenportal und eine neue Datensicherung plant, kann also einen Antrag für Digitalisierung und einen für IT-Sicherheit stellen. Wir trennen die Leistungsbeschreibung dann nach Förderbereichen, damit jeder Antrag seine eigene Grundlage hat.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Dann entscheidest du, ob du das Vorhaben ohne Förderung umsetzt, kleiner anfängst oder verschiebst. Wer nach der Eingangsbestätigung schon begonnen hat, trägt die Kosten in diesem Fall selbst, denn der Beginn erfolgt auf eigenes Risiko. Deshalb besprechen wir den Zeitplan vorher gemeinsam.

5,0 bei Google, Bewertungen ansehen Per WhatsApp schreiben